Verbindlicher Klimaschutz
in der Landeskirche

Die Landessynode der Landeskirche Hannovers hat im November 2023 ein umfassendes Klimaschutzgesetz beschlossen. Ziel ist es, die kirchlich verursachten Treibhausgasemissionen verbindlich und schnell zu senken und kirchliches Verhalten ökologisch, ökonomisch und sozial zu gestalten. In der folgenden Übersicht erhalten Kirchenkreise umfassende Informationen für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten.


Oft gestellte Fragen

Was ist das Ziel des Klimaschutzgesetzes und für wen gilt es?

Das Klimaschutzgesetz ist ein Kirchengesetz, das die Landessynode (das Kirchenparlament) im November 2023 beschlossen hat. Zweck dieses Kirchengesetzes ist es, dass die Landeskirche Hannovers spätestens biszum Jahr 2045 eine Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Das ist ein wichtiger Beitrag, um dem weiteren Fortschreiten des Klimawandels entgegenzutreten und das Bundes-Klimaschutzgesetz einzuhalten.

Dieses Kirchengesetz gilt für die Landeskirche und alle kirchlichen Körperschaften, die zu ihrem Bereich gehören, d.h. für Kirchenkreise und Kirchengemeinden und ebenso für alle kirchlichen Einrichtungen.

Welche Zielmarken sollen wann erreicht werden?

Die Landeskirche wird die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) so reduzieren, dass ausgehend vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2035 eine Reduzierung im Vergleich zum Basisjahr 2023 um achtzig Prozent gewährleistet wird. Im Anschluss werden die THG-Emissionen jährlich um zwei Prozent reduziert, so dass mit Ende des Jahres 2045 eine Netto-THG-Neutralität gewährleistet ist.

Alle kirchlichen Körperschaften der Landeskirche berücksichtigen bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Kirchengesetzes und die zu dessen Erfüllung festgelegten Ziele.

Wer ist für Umsetzung des Gesetzes zuständig und welche Bereiche umfasst das Klimaschutzgesetz?

Die THG-Neutralität der Landeskirche soll insbesondere durch THG-Emissionsreduktionen in den Bereichen Gebäude und Mobilität erreicht werden.

Vorrangige Maßnahmen zur Reduktion von THG sind die Verminderung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz. Die nächste Priorität besitzt der Ersatz fossiler durch erneuerbare Energieträger.

Für die Umsetzung der Maßnahmen zur Reduzierung der THG-Emissionen sind die Kirchenkreise, landeskirchlichen Einrichtungen, die Klöster Loccum und Amelungsborn sowie das Landeskirchenamt verpflichtet, Klimaschutzmanagementkonzepte bis zum 31.12.2024 zu erstellen. Die Aktualisierung erfolgt mit dem Beginn der jeweils folgenden Planungszeiträume.

Das Klimaschutzmanagementkonzept benennt die aktuelle Situation, Ziele, kontinuierlich zu überprüfende und anzupassende Maßnahmen und Zuständigkeiten in folgenden Bereichen:

Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden sind die Standards der Landeskirche für nachhaltiges Bauen für alle kirchlichen Körperschaften verbindlich. Für Baudenkmale gelten auch denkmalfachliche Erwägungen.

Die Standards der Landeskirche für nachhaltige Beschaffung sind für alle kirchlichen Körperschaften verbindlich.

Alle kirchlichen Gebäude, die mindestens mittelfristig zum kirchlichen Bestand entsprechend der Gebäudebedarfsplanung gehören, müssen auf ihre Eignung zur Erzeugung von Solarenergie (Solarwärme oder Solarstrom mittels Photovoltaik) bis zum 31.12.2027 überprüft werden. Das Ergebnis ist auf Kirchenkreisebene zu dokumentieren.

Welche Daten müssen als Grundlage für das Klimaschutzgesetz erfasst werden?

Die Daten des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen aus dem Bereich Gebäudeenergie werden beginnend mit den Jahresdaten 2023 ab dem 1. Januar 2024 jährlich von kirchlichen Körperschaften für ihre Bereiche erhoben. Die Daten aus dem Bereich Mobilität werden ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Die kirchlichen Körperschaften stellen diese der jeweils für die Aufsicht zuständigen Stelle zur Fortschreibung der THG-Bilanz und zur Maßnahmensteuerung zur Verfügung.

Die Daten werden spätestens bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres von den kirchlichen Körperschaften über ihre zuständige Verwaltungsstelle an die Landeskirche übermittelt.

Welche Unterstützungsangebote für die Erarbeitung gibt es?

Die Erstellung von Managementkonzepten soll gemäß Klimaschutzgesetz der
Landeskirche bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Das Team Umwelt- und Klimaschutz im HkD unterstützt Kirchenkreise gerne bei der Entwicklung dieser Konzepte. Zur Einführung in das Klimaschutzgesetz und in die Systematik von Managementkonzepten finden Sie alle Informationen hier.

Voraussetzung für die Beratung ist, dass die Kirchenkreisleitung entschieden hat,
welche Personen für die Konzepterstellung zuständig sind und dass diese Personen das Klimaschutzgesetz samt Begründung sowie die Einführung zu den
Managementkonzepten und das jeweilige Musterkonzept kennen und verstanden
haben.

Wenn dann bei der konkreten Konzepterstellung Unterstützung gewünscht wird, bieten das Team Umwelt- und Klimaschutz Folgendes an:

  • Zunächst gibt es eine telefonische Beratung mit einem Teammitglied von Umwelt- undKlimaschutz im HkD. Wenden Sie sich bitte dafür an Reinhard Benhöfer (0511-1241- 559) oder Bettina Valtr (0511-1241-510). In diesem Gespräch wird entschieden, wer aus dem Team die konkrete Beratung übernehmen wird, sofern in dem Erstgespräch nicht ausreichend Unterstützung gewährt werden konnte.
  • Ist eine telefonische Beratung nicht ausreichend, bieten wir eine digitale Beratung entweder mit der Leitung der Konzeptgruppe oder aber mit der gesamten Gruppe an. Der Zoom-Link kann von uns zur Verfügung gestellt werden.
  • Stellt sich heraus, dass die digitale Beratung durch einen Präsenztermin ergänzt werden sollte, kommt ein Teammitglied vor Ort.

Der gesamte Service des Teams Umwelt- und Klimaschutz im HkD ist kostenlos.


Vorlagen für Managementkonzepte

Erarbeitung von Konzepten auf Kirchenkreisebene

Hier gibt es eine grundlegende Hinweise zur Erarbeitung von Kirchenkreiskonzepten.

Energiemanagement für Kirchenkreise

Hier finden Sie das Muster für ein "Management-Konzept Energie" für Kirchenkreise zum Download.

Mobilitätsmanagement für Kirchenkreise

Hier finden Sie das Muster für ein Management-Konzept "Mobilität in Kirchenkreisen" zum Download.

Bewirtschaftung von Kirchenland

Hier finden Sie das Muster für ein Management-Konzept zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Kirchenland für Kirchenkreise.

Regional erzeugter Strom in Kirchenkreisen

Hier finden Sie das Muster für ein Management-Konzept zur Produktion von regional erzeugtem Strom für Kirchenkreise.

Nachhaltige Beschaffung in Kirchenkreisen

Hier finden Sie die Rundverfügung für nachhaltige Beschaffung im Blick auf Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit


Veranstaltungen

08.04.2024: Online-Veranstaltung: „Grünes Datenkonto“ für Einsteiger: Schwerpunkt Energiemonitoring

Mo, 08.04.2024 von 18:30 bis 20:00 Uhr

Information und Anmeldung hier

15.04.2024: Online-Veranstaltung: Nachhaltige Beschaffung – Onlineveranstaltung für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen

Mo, 15.04.2024 von 18:00 bis 19:30 Uhr

Informationen und Anmeldung hier

17.04.2024: Online-Veranstaltung: Infos rund um das Klimaschutzgesetz

Mi, 17.04.2024 von 17:00 bis 18:00 Uhr

Information und Anmeldung hier

26.04.2024: Digitaler Schnupperabend: Das Umweltmanagementsystem "Der Grüne Hahn" in Kirchengemeinden und für kirchliche Friedhöfe

Fr, 26.04.2024 von 16:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Infromationen und Anmeldung hier


Downloads und weitere Informationen

Synodenbeschlüsse, Vorlagen, Infomaterial
Leitfaden zum Gebäudemanagement in der Landeskirche Hannovers

Kontakt

Eine weiblich zu lesende Person
Bettina Valtr
Archivstr. 3
30169 Hannover
Telefon:
0511 1241-510
Das Bild zeigt eine männlich lesbare Person ohne Bart mit kurzen grauen Haaren, einer Brille ohne Fassung, einem schwarzen Hemd und einem mittelbraunen Sakko.
Reinhard Benhöfer
Archivstr. 3
30169 Hannover
Telefon:
0511 1241-559